Ortsrecht

Ortsgemeinde Puderbach

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Puderbach, im März 2021

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Puderbach,
der Ortsgemeinderat Puderbach hat in seiner Gemeinderatssitzung am
09. November 2020 einstimmig beschlossen, Straßenausbaumaßnahmen in unserer Ortsgemeinde über einen sogenannten
wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag abzurechnen.
Bereits im Jahre 2018 hat sich der damalige Rat ausführlich mit dem Thema „Wiederkehrende Ausbaubeiträge“ (WKB) beschäftigt. Es folgten dann in den Jahren 2019 und 2020 im aktuellen Ortsgemeinderat weitere Beratungen, bevor dann der Systemwechsel einstimmig beschlossen wurde.


Leider ist es in der derzeitigen Situation nicht möglich, Sie in einer ursprünglich geplanten Bürgerversammlung im Gemeinschaftshaus über die Änderungen persönlich zu informieren. Von daher möchten wir Ihnen auf diesem Weg einige Ausführungen zu dem neuen Beitragssystem zukommen lassen.


„Straßenausbau“ heißt: die Erneuerung, Verbesserung, Umbau und Erweiterung einer bereits erstmalig und endgültig hergestellten Erschließungsanlage (= fertig hergestellte Straße).
Die erstmalige Herstellung (= Erschließung einer Straße) ist hiervon also nicht berührt. Diese Erschließungskosten müssen weiterhin von den betreffenden Grundstückeigentümern einer neuen Straße und der Ortsgemeinde (10 % Anteil der Ortsgemeinde lt. gesetzlicher Vorgabe) bezahlt werden.


Bisher mussten immer die Ortsgemeinde und die Eigentümer, der an der betreffenden Straße liegenden Grundstücke, einen Ausbau alleine bezahlen (einmalige Straßenausbaubeiträge).
In Zukunft werden neben der Ortsgemeinde alle Grundstückseigentümer aus dem jeweiligen Ortsteil / Abrechnungsgebiet für Straßenausbaumaßnahmen in diesem Bereich herangezogen, da ja auch alle die jeweilige Straße nutzen (können).

Der Begriff „wiederkehrender Beitrag“ bedeutet nicht, dass er jedes Jahr bezahlt werden muss.
Er muss
nur dann bezahlt werden, wenn eine Straße in einem unserer
6 Abrechnungsgebiete erneuert oder verbessert wird und zwar nur von denjenigen, die
Grundstückseigentümer in dem betreffenden Abrechnungsgebiet sind.

Die neue Form der Abrechnung ist keine „Spardose“ für die Ortsgemeinde! Vielmehr wird die vielfach als unzumutbar empfundene hohe Belastung durch Einmalbeiträge (erfahrungsgemäß im 4-5stelligen Bereich) jetzt auf viele Schultern verteilt, indem sich alle beitragspflichtigen Anlieger der Abrechnungseinheit solidarisch an den Kosten des Straßenausbaus beteiligen.

Der Wiederkehrende Beitrag ist keine Erfindung unseres Ortsgemeinderates, sondern kommt bisher bereits in rund 45% der rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden – Tendenz steigend - zur Anwendung (u.a. Dürrholz, Rengsdorf, Unkel, Bad Hönningen, Bendorf  usw.). Das Land hat mit Gesetz vom 5. Mai 2020 nunmehr die grundsätzliche, flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages verpflichtend beschlossen und damit den einmaligen Ausbaubeitrag zum 1. Januar 2024 abgeschafft.


Die evtl. Sorge, dass nun jedes Jahr viele Straßen ausgebaut und erneuert werden und damit wiederum hohe Belastungen auf die Bürger zukommen, ist sicherlich unbegründet.
Die Ortsgemeinde muss weiterhin den Gemeindeanteil aufbringen und auch für ihre beitragspflichtigen Grundstücke WKB bezahlen, was eine erhebliche Belastung für den Gemeindehaushalt darstellt.
Darüber hinaus ist nicht zuletzt wegen der allgemeinen Haushaltssituation ein sparsamer Umgang mit den Geldern angesagt.

Wie bisher sind Unterhaltungsmaßnahmen wie „Flicken von Schlaglöchern“, Beseitigung von  Frostschäden, Reparaturen an Gehwegen oder der Straßenbeleuchtung von der Gemeinde zu tragen.


Zur näheren Erläuterung des Ganzen haben wir nachfolgend einige weitere Informationen (bspw. „Verschonung“ von Grundstücken, Berechnung der beitragspflichtigen Fläche usw.) zu diesem Thema aufgeführt, mit den wichtigsten Fragen rund um den Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag (WKB) und den zugehörigen Antworten.


Sollten Sie weitere Fragen zu dem neuen Beitragssystem „Wiederkehrender Ausbaubeitrag (WKB)“ haben,  wenden Sie sich bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach an:


Herrn Dommermuth

Telefon 02684 / 858307
E-Mail: helmut.dommermuth@puderbach.de
oder
Herrn Hoffmann

Tel. 02684 / 858304
E-Mail: stephan.hoffmann@puderbach.de


Ebenfalls bekommen Sie gerne Auskunft beim Ortsbürgermeister oder den Beigeordneten der Ortsgemeinde Puderbach.

 

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Pees,   Ortsbürgermeister