Gemeinschaftshaus

 

Das Gemeinschaftshaus kann für Veranstaltungen verschiedenster Art gebucht werden. Der „kleine Saal“ für ca. 80 Personen und der ca. 250 Personen fassende „große Saal“ mit Bühne ist der richtige Platz für Aufführungen, Versammlungen oder große Familienfeiern.

Ortsgemeinde Puderbach
Friedenstraße 12
56305 Puderbach
Tel. 02684/8135
Email: mpees@rz-online.de
Nutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Puderbach
§ 1
Berechtigte Nutzer
1. Das Dorfgemeinschaftshaus Puderbach, Zum Sportplatz 3 und seine Einrichtungen steht
vorrangig zur Durchführung kultureller Veranstaltungen der Ortsgemeinde Puderbach zur
Verfügung.
Unter Berücksichtigung dieses Vorranges kann sie darüber hinaus von Vereinen,
Vereinigungen, Verbänden, Parteien, Organisationen, Schulen, Kindergärten,
Dorfgemeinschaften, gemeindeansässigen Betrieben und gemeindeansässigen
Privatpersonen zu Tagungen, Sitzungen, Feiern, Ausstellungen, kulturellen und geselligen
Veranstaltungen genutzt werden.
2. Bei Nutzung Ortsfremder entscheidet die Gemeindeleitung.
3. Bei Polterabenden ist das Poltern an und im Gemeinschaftshaus,
sowie auf den angrenzenden Parkplätzen untersagt.
4. Das Abbrennen eines Feuerwerks (einschließlich Knallkörper und Tischfeuerwerke)
ist auf dem gesamten Gelände (einschl. Gebäude) verboten.
.
5. Im gesamten Gebäude besteht absolutes Rauchverbot.
6. Anfragen auf Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses sind schriftlich oder mündlich
im Büro der Ortsgemeinde Puderbach zu stellen. Die abschließende Entscheidung
trifft in allen Fällen die Gemeindeleitung.
Die Nutzer haben bei Antragstellung eine verantwortliche Person zu benennen.
Durch den Vermieter wird mit dieser Person der Zugang zu den entsprechenden Räumen
/ Einrichtungen des Gemeinschaftshauses (ggf. mit Schlüssel) geregelt.
Gleichzeitig ist bei der Schlüsselübergabe eine Kaution in Höhe von 150 € gegen Quittung
in bar zu entrichten.
§ 2 Überlassung der Räume / Einrichtungen
1. Das Dorfgemeinschaftshaus und seine Einrichtungen werden den Nutzern einschließlich
des vorhandenen Mobiliars in sauberem und uneingeschränkt funktionsfähigem Zustand
überlassen.
Am Tag nach der Veranstaltung sind die Räume bis 11.00 Uhr im besenreinen
und aufgeräumten Zustand zurück zu geben.
2. Die Nutzer prüfen vor Benutzung die Räume und Einrichtungsgegenstände auf ihre
ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwendungszweck und stellen
durch die als verantwortlich benannte Person sicher, dass schadhafte Gegenstände nicht
genutzt werden.
3. Das Zubereiten von Speisen ist ausschließlich in der Küche gestattet.
Das Benutzen der Spülmaschine kann nach Einweisung durch den Vermieter erfolgen. Es
dürfen nur die vorgegebenen Reinigungsmittel benutzt werden. Nach der Nutzung ist
die Spülmaschine durch den Nutzer zu reinigen!
4. Tische und Stühle können unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften (Bestuhlungsplan,
freie Fluchtwege u. a. m.) gestellt werden.
Bei der Gesamtzahl der möglichen Sitzgelegenheiten ist der jeweilige Bestuhlungsplan
verbindlich.
Wenn eine andere Bestuhlung erfolgen soll, müssen die Nutzer, nach schriftlicher
Zustimmung durch die Ortsgemeinde Puderbach, den von ihnen gewünschten
Bestuhlungsplan rechtzeitig von der Bauaufsicht der Kreisverwaltung Neuwied genehmigen
lassen.
Bei der Gestaltung der Räume und Bühne im Zuge der Nutzung des Hauses und seiner
Einrichtungen ist den Anordnungen der Gemeindeverwaltung unbedingt Folge zu leisten.
5. Die Nutzer haben die Räume und Einrichtungen pfleglich zu behandeln, damit Schäden
vermieden werden.
6. Es ist untersagt, Nägel, Haken und Ähnliches in Wände, Böden oder Holzverkleidungen zu
schlagen. Ebenso ist das Bekleben der Wände verboten.
Dekomaterialien dürfen nur an den vorgesehenen Befestigungsseilen angebracht werden.
Die Fenster im Dorfgemeinschaftshaus dürfen nicht geöffnet werden!
Die Außentüren sind geschlossen zu halten und dürfen nicht unterkeilt werden.
7. Vom Nutzer ist:
- das genutzte Geschirr, Besteck, Gläser u.a. m. nach einer Veranstaltung
gespült zu übergeben
- defektes Geschirr, Gläser oder Bestecke u.a. zu melden
- die Theke und die Küche, einschließlich des Mobiliars zu reinigen und in
den vorherigen Zustand zu versetzen
- der Boden der genutzten Räume sowie des Foyers besenrein gereinigt
zu übergeben.
8. Nach der Veranstaltung sind die Räume und die Außenanlagen in den vorherigen sauberen
Zustand zu versetzen und durch einen Beauftragten der Ortsgemeinde abnehmen zu
lassen.
2
9. Die Nutzer dürfen nur mit Zustimmung und nach Einweisung durch den Vermieter selbst
die Audio-Technik bedienen.
10. Die Maximalzahl der Nutzer liegt in beiden Sälen bei 300 Besuchern. Maßgebend ist der
beigefügte Bestuhlungsplan. Die Informationen über die bestehenden Fluchtwege sind zu
beachten.
§ 3 Verhalten bei Schadensfällen
1. Die Nutzer übernehmen die alleinige Verantwortung für den ordnungsgemäßen Verlauf der
Veranstaltung.
2. Die Nutzer sind verpflichtet, die während der Nutzungszeit auftretenden Schäden und Unfälle
im Büro der Ortsgemeinde Puderbach unverzüglich – spätestens am nächsten Werktag – zu
melden.
3. Schäden, die nach der Natur der Sache sofort beseitigt werden müssen, sind
schnellstmöglich vom Nutzer zu beheben.
4. Schäden, die nach der Natur der Sache sofort beseitigt werden müssen und vom Nutzer nicht zu
beheben sind, müssen sofort mündlich/fernmündlich mitgeteilt werden.
§ 4 Haftung
1. Die Nutzer haften für alle Schäden, die der Ortsgemeinde Puderbach an den überlassenen
Räumen, Einrichtungen und Einrichtungsgegenständen entstehen. Schäden, die auf normalem
Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung. Unberührt bleibt die Haftung der
Ortsgemeinde als Gebäudeunterhaltungspflichtiger für den sicheren Bauzustand von Gebäuden
gem. § 838 BGB und als Grundstückseigentümer gem. § 836 BGB.
2. Soweit es sich um eine Veranstaltung handelt, bei der nach den allgemeinen
Lebenserfahrungen Störungen nicht auszuschließen sind, hat der Nutzer durch eine
ausreichende Zahl von Sicherheits- und Ordnungskräften, vor – während und nach der
Veranstaltung in und um das Dorfgemeinschaftshaus Sicherheit und Ordnung zu
gewährleisten.
3. Insoweit die Ortsgemeinde Puderbach nicht nach den Bestimmungen des Abs. 1 haftet, verzichten
die Nutzer auf eigene Haftpflichtansprüche gegenüber der Ortsgemeinde Puderbach und für den
Fall der eigenen Inanspruchnahme, auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen die
Ortsgemeinde und deren Bedienstete und Beauftragte.
4. Der Mieter oder die im Mietvertrag benannte verantwortliche Person erhält einen Schlüssel für das
Dorfgemeinschaftshaus. Bei Verlust haftet der Mieter für entstehende Kosten. Der Schlüssel ist bei
Mietende zurückzugeben.
§ 5 Ausschluss der Garderobenhaftung
Für die Garderobe oder sonstige eingebrachte Gegenstände wird durch die Ortsgemeinde
Puderbach keine Haftung übernommen.
§ 6 Nutzung
1. Die Nutzung darf nur durch den Antragsteller und zu den angegebenen Zweck erfolgen.
2. Es ist zu gewährleisten, dass die Rettungszufahrten während der gesamten Veranstaltung
uneingeschränkt nutzbar sind.
3. Die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses und seiner Einrichtungen ist für folgende soziale
und schulische Veranstaltungen kostenfrei:
- Veranstaltungen der Ortsgemeinde
- Offizielle Schulentlassfeiern der örtlichen Schulen

Die Nebenkostenpauschale ist für diese Veranstaltungen zu zahlen

4. Die Gebühren für die Nutzung des Gemeinschaftshauses und seiner Einrichtungen
sind in der Gebührenordnung festgelegt, die als Anlage der Nutzungsordnung
beigefügt sind.
§ 7 Sonstige Regelungen
1. Die Nutzer übernehmen die alleinige Verantwortung für den ordnungsgemäßen Verlauf der
Veranstaltung.
Dies gilt insbesondere für:
- Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (s. Aushang)
- Die Einhaltung der Lärmschutzverordnung (u.a. außerhalb des Gebäudes und den
angrenzenden Parkplätzen darf nach 22.00 Uhr keine Musik mehr gespielt werden.
Ebenso ist außerhalb des Gebäudes jede Lärmentwicklung, insbesondere lautes
Gebrüll und Gesang untersagt. Innerhalb des Gebäudes ist die Lärmentwicklung auf ein
solches Maß zu reduzieren, dass außerhalb des Gebäudes keine Lärmbelästigungen
entstehen.
- Einhaltung von Brand- und Feuerschutzbestimmungen
- Soweit von den Nutzern mit der Absicht Gewinn zu erzielen, Speisen u. Getränke verabreicht
werden, ist dafür die Erteilung einer Erlaubnis gemäß dem Gaststättengesetz
erforderlich.
Sie ist von den Nutzern bei der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Puderbach zu
beantragen.
2. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung rechtzeitig vor Beginn bei der
GEMA angemeldet wird und dass der Vergütungsanspruch nach Eingang der GEMA-Rechnung
erfüllt wird.
Die Ortsgemeinde Puderbach wird von jeglicher Haftung gegenüber der GEMA freigestellt.
§ 8 Anerkennung der Benutzungsordnung und Mietpreistarife
Mit der Inanspruchnahme des Dorfgemeinschaftshauses und seiner Einrichtungen, erkennen die
Nutzer diese Nutzungsordnung sowie den Mietpreistarif ausdrücklich an.
§ 9 Inkrafttreten / Schlussbestimmung
1. Diese Nutzungsordnung und der Mietpreistarif treten am 11. Februar 2019
in Kraft.
2. Falls festgestellt wird, dass Bestimmungen der Nutzungsordnung/Mietvertrag nichtig sind,
wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An Stelle der nichtigen Bestimmungen soll für die Nutzungsordnung gelten, was
dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubten Sinn am Nächsten kommt.
Ich habe die Nutzungsordnung gelesen und zur Kenntnis genommen.

Ortsgemeinde Puderbach Puderbach, 16. Februar 2019
Friedenstraße 12 Tel.: 02684 / 8135 privat
56305 Puderbach Fax: 02684/ 975039
Mobil: 0151 281 76 650
Bankverbindungen:
IBAN: DE92 5745 0120 0010 000 115
BIC: MALADE51NWD
Miettarife für die Benutzung des Gemeinschaftshauses in
Puderbach
örtliche Vereine u. Verbände 150,00 €
ortsfremde Vereine u. Verbände mit Erhebung von Eintritt 400,00 €
ortsfremde Vereine u. Verbände ohne Erhebung von Eintritt 300,00 €
großer Saal private Festlichkeiten u. Tagungen
Mieter innerhalb der Ortsgemeinde 150,00 €
Mieter innerhalb der Verbandsgemeinde 175,00 €
Mieter außerhalb der Verbandsgemeinde 225,00 €
Beerdigungsnachfeier Mieter innerhalb der Ortsgemeinde 70,00 €
Beerdigungsnachfeier Mieter außerhalb der Ortsgemeinde 80,00 €
kleiner Saal private Festlichkeiten u. Tagungen
Mieter innerhalb der Ortsgemeinde 100,00 €
Mieter innerhalb der Verbandsgemeinde 120,00 €
Mieter außerhalb der Verbandsgemeinde 150,00 €
Verstärkeranlage 26,00 €
Heizkosten großer Saal Okt. – einschl. April pro Tag 20,00 €
Heizkosten kleiner Saal Okt. – einschl. April pro Tag 10,00 €
Kaution 150,00 €
Putzen kleiner Saal (obligatorisch) 60,00 €
Putzen großer Saal (obligatorisch) 150,00 €
Nach Beendigung der Veranstaltung sind die benutzten Räumlichkeiten incl. Toiletten
wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen und besenrein zu verlassen.
Für Gegenstände, die nicht zum Inventar gehören, übernimmt die Vermieterin keine
Haftung.
Manfred Pees, Ortsbürgermeister