Grillhütte Mousemich

Diese Freizeiteinrichtung ist landschaftlich reizvoll am Waldrand gelegen. Sie verfügt über Strom, Toilettenanlagen und in den frostfreien Monaten über fließendes Wasser.  Vor der Hütte befindet sich eine feste Feuerstelle mit großem Schwenkgrill.

Benutzungsordnung für die Benutzung der Grillhütte Puderbach
vom 22.02.2019
§ 1
Allgemeines
Die Ortsgemeinde Puderbach hat eine Grillhütte errichtet, welche zur Durchführung von
Veranstaltungen der Bürger und Vereine in der Gemeinde dienen soll.
§ 2
Benutzungsrecht
(1) Die Grillhütte mit ihren Einrichtungen und Gebrauchsgegenständen kann von Vereinen, Gruppen
und Privatpersonen nach Genehmigung durch den Ortsbürgermeister für Veranstaltungen und
Feierlichkeiten gemietet werden.
Die Genehmigung wird für eine regelmäßige Benutzung über einen bestimmten Zeitraum oder für
Einzelfälle erteilt.
Beanspruchen mehrere Antragsteller die Benutzung zum gleichen Zeitpunkt, so entscheidet der
Ortsbürgermeister über die Anträge in der Reihenfolge der Anmeldungen.
§ 3
Haftung
Für die ordnungsgemäße Reinigung der Räume, Einrichtungen haftet der Veranstalter.
Der Veranstalter haftet ferner für beschädigte und fehlende Gebrauchsgegenstände sowie für jede
anderweitige Beschädigung der Einrichtungen und der Baulichkeiten.
§ 4
Aufsicht
Die Aufsicht bei Veranstaltungen führt der Ortsbürgermeister oder die von der Ortsgemeinde bestellte
Person. Ihr obliegt insbesondere die Einweisung. Die Vergütung für eine evtl. gewünschte
weitergehende Mithilfe der Aufsichtsperson obliegt dem Veranstalter.
§ 5
Benutzungsgebühren
Die Benutzungsgebühren betragen:
1. Ganztägige Benutzung der Grillhütte einschließlich der Inneneinrichtung
a) für Bürger/innen innerhalb der VG 60 €
b) für Bürger/innen außerhalb der VG 120 €
§ 6

Gebühren / Rechnung / Zahlung
Über die zu zahlenden Benutzungsgebühren und Nebenkosten (Strom) erhält
der Mieter nach Mietende eine Rechnung.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung der Rechnung an die
Verbandsgemeindekasse Puderbach unter Angabe des Aktenzeichens 01/5900-1100 zu überweisen.
§ 7
Gebührenbefreiung
Veranstaltungen für kulturelle und soziale Zwecke können auf Antrag von den Gebühren
freigestellt werden. Über die Anträge entscheidet der Ortsbürgermeister.
§ 8
Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am 11. Februar 2019 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen
Benutzungsbedingungen außer Kraft.
Ortsgemeinde Puderbach