Diese Freizeiteinrichtung ist landschaftlich reizvoll am Waldrand gelegen. Sie verfügt über Strom, Toilettenanlagen und in den frostfreien Monaten über fließendes Wasser. Vor der Hütte befindet sich eine feste Feuerstelle mit großem Schwenkgrill.
Benutzungsordnung für die Benutzung der Grillhütte Puderbach vom 22.02.2019 § 1 Allgemeines Die Ortsgemeinde Puderbach hat eine Grillhütte errichtet, welche zur Durchführung von Veranstaltungen der Bürger und Vereine in der Gemeinde dienen soll. § 2 Benutzungsrecht (1) Die Grillhütte mit ihren Einrichtungen und Gebrauchsgegenständen kann von Vereinen, Gruppen und Privatpersonen nach Genehmigung durch den Ortsbürgermeister für Veranstaltungen und Feierlichkeiten gemietet werden. Die Genehmigung wird für eine regelmäßige Benutzung über einen bestimmten Zeitraum oder für Einzelfälle erteilt. Beanspruchen mehrere Antragsteller die Benutzung zum gleichen Zeitpunkt, so entscheidet der Ortsbürgermeister über die Anträge in der Reihenfolge der Anmeldungen. § 3 Haftung Für die ordnungsgemäße Reinigung der Räume, Einrichtungen haftet der Veranstalter. Der Veranstalter haftet ferner für beschädigte und fehlende Gebrauchsgegenstände sowie für jede anderweitige Beschädigung der Einrichtungen und der Baulichkeiten. § 4 Aufsicht Die Aufsicht bei Veranstaltungen führt der Ortsbürgermeister oder die von der Ortsgemeinde bestellte Person. Ihr obliegt insbesondere die Einweisung. Die Vergütung für eine evtl. gewünschte weitergehende Mithilfe der Aufsichtsperson obliegt dem Veranstalter. § 5 Benutzungsgebühren Die Benutzungsgebühren betragen: 1. Ganztägige Benutzung der Grillhütte einschließlich der Inneneinrichtung a) für Bürger/innen innerhalb der VG 60 € b) für Bürger/innen außerhalb der VG 120 € § 6
Gebühren / Rechnung / Zahlung Über die zu zahlenden Benutzungsgebühren und Nebenkosten (Strom) erhält der Mieter nach Mietende eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung der Rechnung an die Verbandsgemeindekasse Puderbach unter Angabe des Aktenzeichens 01/5900-1100 zu überweisen. § 7 Gebührenbefreiung Veranstaltungen für kulturelle und soziale Zwecke können auf Antrag von den Gebühren freigestellt werden. Über die Anträge entscheidet der Ortsbürgermeister. § 8 Inkrafttreten Die Benutzungsordnung tritt am 11. Februar 2019 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Benutzungsbedingungen außer Kraft. Ortsgemeinde Puderbach Manfred Pees, Ortsbürgermeister (Siegel)