Jugend- und Kulturzentrum Alter Bahnhof

Der Saal des Jugend- und Kulturzentrums bietet vor allem für Kulturveranstaltungen aber auch für Familienfeiern, Tagungen oder Ausstellungen ein tolles Ambiente. Je nach Veranstaltungsart stehen bis zu 100 Plätze zur Verfügung.

Nutzungs- und Gebührenordnung 2019
für das Jugend- und Kulturzentrum „Alter Bahnhof“ Puderbach
- Teilbereich Neubau –
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(1) Die überlassenen Räume und Einrichtungen sowie das Inventar sind pfleglich zu
behandeln.
(2) Die Benutzer sind verpflichtet, die während oder infolge der Benutzung beschädigten oder
abhanden gekommenen Einrichtungsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Stühle) zu ersetzen

Reinigung/Übergabe
(1) Die Benutzer sind verpflichtet, die benutzten Räume nach der Veranstaltung aufzuräumen
und zu säubern. Die Tische sind vor dem Aufräumen feucht abzuwischen. Die gebrauchten
Einrichtungsgegenstände sind gründlich zu reinigen und gebrauchsfertig zu übergeben. Die
Küche und Toiletten sind nach Benutzung zu reinigen und in einem hygienisch einwandfreien
Zustand zu übergeben. Angefallener Müll ist selbst zu entsorgen.
(2) Eine außerordentliche und über das Maß hinausgehende Verschmutzung wird auf Kosten
des Benutzers beseitigt.
(3) Vor Beginn und nach Ende jeder Benutzung findet eine gemeinsame Prüfung durch
den/die Ortsbürgermeister/in oder dem/der Beauftragten der Ortsgemeinde und den Benutzer
bzw. dessen Bevollmächtigten statt, in der auch die Vollständigkeit und Brauchbarkeit der
vorhandenen Einrichtungsgegenstände festgestellt werden. Mit der Übernahme der
Gemeinschaftseinrichtung erkennt der Benutzer die Vollständigkeit und Brauchbarkeit des
Inventars an.
(4) Die Reinigung und Übergabe (Rückgabe) der Gemeinschaftseinrichtung hat grundsätzlich
bis spätestens 12.00 Uhr des der Nutzung folgenden Tages zu erfolgen. Findet an dem der
Nutzung folgenden Tag eine andere Veranstaltung statt, wird der Zeitpunkt der Reinigung
und Übergabe der Gemeinschaftseinrichtung gesondert bestimmt.

Öffentlich-rechtliche Genehmigung
(1) Die Benutzungserlaubnis für die Gemeinschaftseinrichtung entbindet den Veranstalter
nicht von der Verpflichtung, die für die Veranstaltung notwendigen öffentlich–rechtlichen
Genehmigungen (z.B. Gestattungen nach dem Gaststättengesetz) einzuholen. Die
erforderlichen Genehmigungen sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Die Ortsgemeinde haftet nicht, wenn Veranstaltungen wegen fehlender behördlicher
Genehmigungen nicht durchgeführt werden können.
(2) Die Anmeldung einer Veranstaltung bei der GEMA obliegt dem Veranstalter. Alle
Forderungen der GEMA gehen zu Lasten des Veranstalters.
(3) Die Zahlung der Benutzungsgebühr befreit nicht von der Zahlung der
Genehmigungsgebühren sowie sonstiger öffentlich–rechtlicher Abgaben.

Gebühren
(1) Die Benutzungsgebühr beträgt 160,00 €
(2) Bei der Schlüsselübergabe ist eine Kaution in Höhe von 150 € in bar zu entrichten.
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Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Puderbach, 11. Februar 2019
Ortsgemeinde Puderbach
ausgefertigt: Manfred Pees